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Arbeitnehmer

Kündigung, Kündigungsfristen und Kündigungsschreiben: Das sollten Sie beachten

Sie haben sich entschieden, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, gilt es vor allem beim Kündigungsschreiben und bei der Kündigungsfrist ein paar wichtige Punkte zu berücksichtigen.

17. Februar 2017

Eine Kündigung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Ein korrektes Vorgehen trägt dazu bei, das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber im Guten zu beenden. Anhand der folgenden fünf Fragen und Antworten rund um das Thema Kündigung erfahren Sie, worauf Sie unbedingt achten müssen.

Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, in dem Ihr Arbeitsvertrag nach der Kündigung noch gültig ist. Diese Zeit dient Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu, sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten. Denn sowohl die Stellen- als auch die Mitarbeitersuche kann ein aufwendiges und langwieriges Unterfangen sein. Für beide Seiten gilt der gleiche Zeitraum. Die Kündigungsfristen sind in der Regel im Arbeitsvertrag respektive in einem Gesamtarbeitsvertrag festgehalten. Ist keine vertragliche Vereinbarung vorhanden, kommt das Schweizer Obligationenrecht (OR) mit folgenden Kündigungsfristen zum Tragen:

  • Probezeit: sieben Arbeitstage
  • Erstes Dienstjahr: ein Monat
  • Zweites bis und mit neuntes Dienstjahr: zwei Monate
  • Ab zehntem Dienstjahr: drei Monate

Reden und verhandeln lohnt sich!

Haben Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine neue Stelle und möchten diese vorzeitig antreten? Dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber und beweisen Sie Verhandlungsgeschick. Entscheiden Sie sich, das Unternehmen ohne den Segen Ihres Vorgesetzten zu verlassen, kann Ihr Arbeitgeber einen Viertel Ihres Monatsgehalts als Entschädigung einfordern. Seien Sie sich dabei aber bewusst, dass sich ein solches Verhalten negativ auf Ihr Arbeitszeugnis und entsprechend auf Ihren weiteren beruflichen Weg auswirken kann.

Welche Kündigungstermine muss ich beachten?

Damit die oben erwähnten Kündigungsfristen ihre Geltung haben, müssen Sie das Kündigungsschreiben bis spätestens am letzten Tag des Monats einreichen. Bedenken Sie: Nicht der Poststempel ist dabei ausschlaggebend. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie beim Empfänger angekommen ist. Rechnen Sie also unbedingt genügend Zeit für den Versand ein und lassen Sie den Brief einschreiben. Falls Sie die Kündigung persönlich überreichen möchten, fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung. Auch in diesem Fall ist Pünktlichkeit entscheidend: Erhält Ihr Arbeitgeber die Kündigung zum Monatsanfang, verzögert sich der Austritt um einen Monat.

Soll ich meine Kündigung in jedem Fall schriftlich einreichen?

Vom Gesetz her gibt es keine Vorschrift bezüglich der Form der Kündigung. Sie können Ihren Arbeitsvertrag also auch mündlich kündigen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich allerdings eine schriftliche Kündigung. Idealerweise informieren Sie Ihren Vorgesetzten zuerst mündlich über Ihr Vorhaben und bestätigen es anschliessend in einem kurzen Schreiben.

Was gehört alles in mein Kündigungsschreiben?

Aus welchem Grund auch immer Sie kündigen, bleiben Sie höflich und sachlich. Denn wie heisst es so schön: Man begegnet sich immer zweimal im Leben. Ihr früherer Arbeitgeber kann für spätere Referenzen entscheidend sein. Beschränken Sie sich im Kündigungsschreiben auf das Minimum, überprüfen Sie aber folgende Punkte besser zweimal:

  • Überschrift: Betiteln Sie Ihr Schreiben als Kündigung. Beteiligte sollen auf den ersten Blick erkennen, worum es sich bei Ihrem Brief handelt.
  • Datum: Aus Ihrem Kündigungsschreiben muss zweifelsfrei hervorgehen, welcher Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag vom XX.YY.ZZZZ) auf welches Datum (meistens auf Monatsende) gekündigt wird. Versehen Sie auch das Schreiben selbst mit einem Datum.
  • Namen: Sie als Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, dass die Kündigung an die richtige Adresse gelangt. Im Normalfall ist es die Personalabteilung oder der direkte Vorgesetzte. Vergewissern Sie sich, dass die Namen korrekt geschrieben sind.
  • Unterschrift: Vergessen Sie nicht, Ihre Kündigung zu unterschreiben und Ort sowie Datum anzugeben.
  • Grund: Warum Sie kündigen, geht im Prinzip nur Sie etwas an. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist daher nicht zwingend notwendig. Möchten Sie eine Erklärung angeben, ohne konkret zu werden, verweisen Sie auf eine «berufliche Neuorientierung».

Welche Lohn- und Ferienansprüche kann ich nach der Kündigung geltend machen?

  • Überstunden: Weist Ihr Überstundenkonto einen positiven Saldo auf? Mit Ihrem Einverständnis können die Überstunden als Freizeit ausgeglichen werden. Sollte dies nicht gewünscht oder möglich sein, ist der Arbeitgeber nach Obligationenrecht verpflichtet, diese mit einem Zuschlag von 25 Prozent zu entlöhnen. Dies jedoch nur dann, wenn keine anderen Übereinkünfte im Arbeitsvertrag getroffen wurden oder keine anderen Regelungen im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sind.
  • Ferien: Das Abgeltungsverbot sieht vor, dass Ferien während des Arbeitsverhältnisses nicht ausbezahlt werden dürfen. Beziehen Sie Ihre Ferien daher während der Kündigungsfrist.
  • 13. Monatslohn: Als festen Lohnbestandteil haben Sie Anspruch auf einen anteilmässigen 13. Monatslohn.
  • Gratifikation, Bonus: Freiwillige Leistungen wie Gratifikationen und Boni werden nur dann ausbezahlt, wenn dies zuvor abgemacht wurde.
  • Zeugnis: Denken Sie an Ihre weitere berufliche Zukunft und verlangen Sie ein Arbeitszeugnis. Dauer und Inhalt Ihrer Stelle sollten genauso Teil des Zeugnisses sein wie Ausführungen zu Ihren persönlichen Leistungen und Ihrem Verhalten am Arbeitsplatz.