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Arbeitnehmer

Mutterschutz Schweiz: Beginn, Urlaub und Kündigung

Arbeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt – für berufstätige Frauen eine Selbstverständlichkeit. Der Mutterschutz in der Schweiz regelt die Zeit vor und nach der Geburt. Wir klären die 10 wichtigsten Fragen, wie zum Beispiel wann der Mutterschutz beginnt, ob ein Kündigungsschutz besteht und wie hoch der Anspruch auf Urlaub ist.

11. September 2018

Ein Gesetz, das die berufstätigen Mütter und deren ungeborene Kinder schützt, ist in der Schweiz eine Errungenschaft neueren Datums. Erst 2005 trat hierzulande die Mutterschaftsversicherung in Kraft. Seither stehen berufstätige Mütter nach der Niederkunft 16 Wochen unter Kündigungsschutz und erhalten eine Mutterschaftsentschädigung. Schwangere Frauen haben besondere Rechte während der Schwangerschaft.

1. Wann beginnt der Mutterschutz?

Ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft gelten für die werdenden Mütter besondere Arbeitsbedingungen. Ausserdem stehen sie unter Kündigungsschutz und erhalten nach der Niederkunft Mutterschaftsurlaub mit Lohnfortzahlungen.

2. Darf man Eltern kündigen?

Werdende Väter haben keine besonderen Rechte, wenn ihre Partnerin schwanger ist. Schwangere Frauen hingegen stehen ab der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt unter Kündigungsschutz. Selbst wenn die Frau zum Zeitpunkt der Kündigung nicht wusste, dass sie schwanger ist. Ausgenommen vom Kündigungsschutz sind Arbeitnehmerinnen, die noch in der Probezeit sind.

3. Gilt der Kündigungsschutz auch bei einer Tot- oder Fehlgeburt?

Laut Mutterschutz ist bei einer Tot- oder Fehlgeburt der Kündigungsschutz von 16 Wochen gültig, wenn mindestens die 23. Schwangerschaftswoche erreicht worden ist.

4. Ich habe einen körperlich anstrengenden Job. Gelten für Schwangere besondere Arbeitsbedingungen?

Ja. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die werdenden Mütter und die ungeborenen Kinder zu schützen. Schwangere Frauen dürfen in keinem Fall länger als 9 Stunden arbeiten, auch wenn vertraglich eine längere Arbeitszeit vereinbart worden war. Der Mutterschutz sieht Folgendes vor:

Abend- und Nachtarbeit: In den ersten sieben Monaten der Schwangerschaft kann die Frau eine gleichwertige Arbeit während des Tages fordern (zwischen 6 und 20 Uhr), ab 8 Wochen vor der Geburt darf sie nicht mehr in der Nacht arbeiten.

Gefährliche Arbeit: Gefährdet eine Arbeit die Gesundheit der Frau oder des ungeborenen Kindes (z.B. durch giftige Dämpfe), ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine gleichwertige Arbeit ohne Risiken anzubieten.

Beschwerliche/stehende Arbeit: Muss die werdende Mutter während der Arbeit hauptsächlich stehen, hat sie ab dem vierten Schwangerschaftsmonat das Recht auf eine tägliche Ruhezeit von zwölf Stunden. Ausserdem steht ihr zusätzlich zu den gesetzlichen Pausen nach jeder zweiten Stunde eine zehnminütige Pause zu. Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat darf ihr der Arbeitgeber höchstens vier Stunden Arbeit pro Tag zumuten.

Kann der Arbeitgeber in allen erwähnten Fällen keine gleichwertige Ersatzlösung anbieten, hat die schwangere Frau Anrecht darauf, sich freistellen zu lassen. In diesem Fall erhält sie 80 Prozent ihres Gehalts.

5. Erhalte ich meinen Lohn, wenn ich wegen der Schwangerschaft der Arbeit fernbleibe?

Muss eine Schwangere zu Hause bleiben, weil sie aufgrund der Schwangerschaft (z.B. weil sie nicht aufstehen darf) oder einer Krankheit (z.B. der Grippe) nicht arbeiten kann, erhält sie vom Arbeitgeber ein Krankentaggeld. Dazu benötigt sie ein Arztzeugnis. Das Gesetz sieht im ersten Dienstjahr eine Lohnfortzahlung von drei Wochen vor. Danach muss der Arbeitgeber den Lohn für «eine angemessene Zeit» zahlen, wobei sich diese Zeit nach Dienstjahren richtet und im Gesetz nicht näher definiert wird (mehr dazu in der Broschüre des SECO*). Voraussetzung für die Lohnfortzahlung: Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und die Schwangere arbeitet seit mindestens drei Monaten im Betrieb. Ist der Arbeitsvertrag befristet, muss er mindestens drei Monate umfassen.

6. Ab wann brauche ich ein Arztzeugnis?

Eine schwangere Frau darf laut Mutterschutz Schweiz auch ohne Arztzeugnis der Arbeit fernbleiben, sofern sie dem Arbeitgeber Bescheid gibt. Bleibt sie jedoch länger als zwei Monate weg, darf ihr der Arbeitgeber die Ferien kürzen. Ausserdem ist er nicht verpflichtet, ihr den Lohn fortzuzahlen, wenn sie kein Arztzeugnis vorweisen kann.

7. Wann beginnt der Mutterschaftsurlaub?

Der Urlaubsanspruch beginnt mit dem Tag der Geburt. Unabhängig davon, wie lange die Schwangerschaft dauerte.

8. Wie viele Urlaubstage habe ich im Mutterschutz?

In der Schweiz haben alle Frauen Anrecht auf einen entschädigten 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Die Urlaubstage müssen am Stück und direkt nach der Geburt bezogen werden. Für die ersten 8 Wochen nach der Niederkunft gilt ein allgemeines Beschäftigungsverbot. Ab der 9. Woche dürfen die Mütter auf eigenen Wunsch wieder arbeiten – der Arbeitgeber darf sie jedoch nicht dazu drängen. Bei einer Totgeburt oder wenn das Kind nach der Geburt stirbt, hat die Frau nur Anrecht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat.

9. Wie viel Geld bekomme ich im Mutterschutz?

Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Frau eine Mutterschaftsentschädigung. Diese beträgt 80 Prozent des Gehalts beziehungsweise maximal 196 Franken pro Tag. Sobald die Mutter die Arbeit wieder aufnimmt, erlischt der Anspruch.

10. Was kann ich tun, wenn ich zur Kündigung gedrängt werde? Oder nicht eingestellt werde, weil ich schwanger werden möchte?

Laut des Gleichstellungsgesetzes darf niemand aufgrund des Geschlechts benachteiligt werden. Das Nichteinstellen einer Frau aus dem Grund, dass sie schwanger ist oder werden könnte, ist eine verbotene Diskriminierung. Beim Einstellungsgespräch muss man auf die Frage, ob man schwanger ist oder werden möchte, nicht antworten (einzige Ausnahme: wenn die Schwangerschaft die Tätigkeit verhindert, z.B. bei einer Tänzerin). Es ist ebenfalls diskriminierend, wenn ein Arbeitgeber eine Schwangere dazu drängt, zu kündigen. In beiden Fällen sollte man sich bei unabhängigen Schlichtungsstellen beraten lassen.

Weiterführende Publikationen

* Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine informative Broschüre zum Thema Mutterschutz herausgegeben sowie weitere Publikationen zum Thema Schwangerschaft und Arbeit.

 

Infos

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde zwar mit dem Mutterschutz verbessert, doch die Schweiz hinkt diesbezüglich noch immer hinterher: Mütter in den EU-Ländern erhalten mindestens 20 Wochen bezahlten Urlaub nach der Geburt, danach können sich die Eltern für je vier Monate freistellen lassen. Dennoch ist die Mutterschaftsversicherung der Schweiz ein Schritt in die richtige Richtung.